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NRW-Gesetzentwurf im Bundesrat:

dbb befürwortet schärfere Strafen für Angriffe auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Der dbb unterstützt einen Gesetzesantrag, den die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen am 16. Dezember 2016 in den Bundesrat einbringen will. Der Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes sieht eine höhere Strafzumessung für Angriffe auf Menschen vor, die für das Gemeinwohl tätig sind. „Leider erreichen uns immer mehr alarmierende Nachrichten aus verschiedensten Bereichen des öffentlichen Dienstes“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt.

„Gewalt, die von der verbalen Attacke bis zum tätlichen Angriff reicht, ist zum Alltagsphänomen geworden, von dem viele Beschäftigte betroffen sind: Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, Rettungskräfte der Feuerwehr und der Sanitätsdienste, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, im Justiz- oder im Sozialen Dienst berichten von schockierenden Erfahrungen“, so der dbb Chef. „Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, ist im Einsatz für das Gemeinwohl. Jede Respektlosigkeit, jeder Übergriff ist deshalb zugleich ein Angriff auf unser friedliches Zusammenleben. Es geht um Straftaten, die nicht hinnehmbar sind. Dienstherren und Arbeitgeber stehen in der Pflicht, ihre Beschäftigten besser davor zu schützen“, sagte Dauderstädt. „Deshalb darf die strafverschärfende Maßnahme auch nicht nur für Attacken auf einzelne Beschäftigtengruppen, sondern muss für alle Bereiche im öffentlichen Dienst gelten.“

Erforderlich sei ein ganzes Maßnahmenpaket, zu dem auch der bessere gesetzliche Schutz gehöre. „Deshalb unterstützen wir nachdrücklich die Initiative der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in ihrer Forderung, dass Strafen auch schon für Beleidigungen und Bedrohungen verhängt werden.“ Andere Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten forderte Dauderstädt zur Unterstützung der Gesetzesinitiative auf. „Die Bundesregierung sehen wir in der Pflicht zu einer raschen Umsetzung in geltendes Recht“, machte der dbb Chef deutlich.

Der dbb hatte bereits im April dieses Jahres auf einer gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium veranstalteten Konferenz in Berlin das Thema „Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst“ in den Blickpunkt gerückt. Auch die dbb jugend setzte mit einer „Wertschätzungskonferenz“ im August 2016 ein öffentliches Zeichen gegen die Zunahme von Übergriffen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.

In dem Gesetzesantrag des Landes NRW heißt es: „Derartige Straftaten, die dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und dem Gemeinwohl schaden, weisen gegenüber sonstigen Taten einen erhöhten Unrechtsgehalt auf. Das Strafrecht muss daher deutlicher als bisher zum Ausdruck bringen, dass die Gesellschaft Straftaten gegen Personen, die für die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens bedeutende Aufgaben wahrnehmen, nicht duldet.“ Vorgeschlagen werde eine ausdrückliche Regelung, „wonach eine gegenüber dem Gemeinwohl feindliche oder gleichgültige Haltung bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist“.

 

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