dbb unzufrieden mit geplanter Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Der dbb beamtenbund und tarifunion hat sich in seiner am 26. September 2016 veröffentlichten offiziellen Stellungnahme kritisch mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auseinandergesetzt. Das Ziel aus dem Koalitionsvertrag, der missbräuchlichen Gestaltungsform des Werkvertrages einen Riegel vorzuschieben werde weitgehend verfehlt. Ein weiterer Anstieg der Leiharbeit sei so nicht zu verhindern.

Im Gesetzentwurf fehle unter anderem die dringend erforderliche Auflistung der Abgrenzungskriterien zwischen Werk- und Scheinwerkverträgen. Unzureichend ist aus Sicht des dbb auch die vorgesehene Regelung zur Dauer der Arbeitnehmerüberlassung. Der dbb fordert darüber hinaus, im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz den Tarifvorbehalt zugunsten einer bedingungslosen Geltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von Leiharbeitnehmern und Stammbeschäftigten zu streichen. Diese Gleichbehandlung müsse vom ersten Tag an gelten, eine Frist von neun Monaten benachteiligt die Leiharbeitnehmer letztlich ohne sachlichen Grund.

 

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