dbb zu Rentenbeschlüssen: Wir fordern Gerechtigkeit für die Beamtenschaft
Der dbb hält an seiner Forderung fest, jüngste Rentenbeschlüsse auf den Beamtenbereich zu übertragen. Dies gelte sowohl für die so genannte Mütterrente als auch für die abschlagsfreie Rente mit 63. „Wir fordern Gerechtigkeit für die Beamtenschaft“, erklärte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 12. August 2014.
Der Nachrichtenagentur dpa sagte Dauderstädt : „Auch Beamte müssen nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in Pension gehen können, und die Kindererziehungszuschläge für vor 1992 geborenen Nachwuchs müssen entsprechend der Neuregelung im Rentenrecht wirkungsgleich angehoben werden.“ Auch die Vorsitzende der Frauenunion, Maria Böhmer, hatte sich in der „Rheinischen Post“ (Ausgabe vom 12. August 2014) für eine Übertragung der Mütterrente auf Beamtinnen ausgesprochen.
„Die gesellschaftspolitische Frage, wie und ob sich die geleistete Kindererziehung positiv auf die Altersbezüge auswirkt, kann nicht an Systemgrenzen haltmachen“, mahnte der dbb Chef und fügte hinzu: „Bei aller Unterschiedlichkeit der Strukturen in Renten- und Pensionsberechnung bestehen wir auf Parallelität der Entwicklung. Alle Renteneinschnitte der vergangenen Jahre, etwa beim Höchstsatz oder dem Eintrittsalter, sind wirkungsgleich auf die Beamten übertragen worden. Das Gleiche fordern wir jetzt auch mit Blick auf die Mütterrente und den abschlagsfreien Ruhestandseintritt nach 45 Arbeitsjahren.“