Thüringen

Dienstliche Reisezeiten sind ab Dezember volle Arbeitszeiten

Die Landesregierung hat die entsprechenden Verordnungen angepasst: Dienstliche Reisezeiten aller Beamtinnen und Beamten sind damit nun bald vollumfänglich als Arbeitszeiten anerkannt und werden nicht mehr halbiert. Darauf hat der tbb am 8. November 2019 hingewiesen.

Im Verwaltungsbereich soll bei Dienstreisen immer die insgesamt für das Dienstgeschäft und die Reise tatsächlich aufgewandten Zeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden – egal ob diese die regelmäßige tägliche Arbeitszeit unter- oder überschreitet.

Der tbb hat sich im Gespräch mit Finanzstaatssekretär Harmut Schubert für eine Anwendung dieser Regeln auch für Tarifbeschäftigte ausgesprochen. TV-L/ TVöD treffen bezüglich der Anerkennung von Reisezeiten andere Regelungen, die den Tarifbeschäftigen schlechter stellen als die Beamtinnen und Beamten.

Eine ausführliche Erläuterung der neuen Regelungen hat der tbb auf www.thueringer-beamtenbund.de zusammengestellt.

 

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