dbb begrüßt Aufstockung des Kurzarbeitergeldes

Drei- bzw. sechsmonatige Verzögerung der Maßnahme ist allerdings unangemessen

Die von der Regierungskoalition beschlossene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ist vor dem Hintergrund des umfassenden Lock-Downs und der Produktionsausfälle aufgrund unterbrochener Lieferketten aus Sich des dbb mehr als geboten. „Wir haben Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bereits Ende März dringend aufgefordert dort, wo Tarifverträge keine arbeitgeberseitige Aufstockung vorsehen, eine deutliche Nachbesserung beim Kurzarbeitergeld vorzunehmen. Gut, dass die Bundesregierung das jetzt umsetzt.“ so der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 23. April 2020 in Berlin. „Dies betrifft übrigens auch die Ausweitung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte in Kurzarbeit über den Kreis der systemrelevanten Berufszweige hinaus“.

In einer Marathonsitzung hatten sich die Regierungsparteien unter anderem auf eine bis zum 31. Dezember 2020 befristete, gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes verständigt. Für Beschäftigte, deren Kurzarbeit bedingte Arbeitszeitreduzierung mindestens 50 Prozent beträgt, werden die Nettobezüge ab dem dritten Monat von 60 auf 70 Prozent (für Beschäftigte mit Kindern von 67 auf 77 Prozent) und nach Ablauf von weiteren drei Monaten auf 80 Prozent (87 Prozent) aufgestockt.

„Bauchschmerzen bereitet uns allerdings gerade für Bezieher niedriger Einkommen, dass die Erleichterungen erst mit drei- und sechsmonatiger Verzögerung eintreten. Mag eine Beschränkung der Neuregelungen auf Personen, die von einer Mindestarbeitszeitreduzierung von 50 Prozent betroffen sind noch nachvollziehbar sein, so entsteht für uns der Eindruck, dass Karenzzeiten von drei bzw. sechs Monaten eher dazu dienen sollen, die Kosten zu deckeln. Hier sehen wir dringenden Nachbesserungsbedarf. Unklar ist außerdem, wie verfahren wird, sollte sich die Arbeitszeitreduzierung während des Kurzarbeitergeldbezugs ändern. Wir fordern nach wie vor transparente, einheitliche Regelungen“, so Silberbach.

Neben der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes hat man sich außerdem auf einer Verlängerung der Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I um drei Monate verständigt, sollte der Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden. „Wir sehen das sehr positiv, gibt es den Menschen ein wenig mehr Luft in Zeiten, in denen die Jobsuche besonders schwierig ist. Das Damoklesschwert, in den Grundsicherungsbezug zu rutschen, belastet derzeit viele Menschen. Insofern begrüßt der dbb ausdrücklich den durch die Verlängerung erwirkten Zeitgewinn“ so der dbb Chef.

 

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