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Flughafen Frankfurt-Hahn

Durchbruch bei Tarifverhandlungen

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich am 22. Juli 2019 auf Eckpunkte eines neuen Tarifvertrags zur leistungsbezogenen Bezahlung (LBB) geeinigt, der deutliche Verbesserungen für die Beschäftigten vorsieht.

 

Die Beschäftigten aus den verschiedenen Bereichen, die mit ihrer Unterschrift dokumentiert hatten, dass sie notfalls auch für die Forderungen zur LBB streiken würden, haben maßgeblich dazu beigetragen, dass der dbb am Verhandlungstisch erfolgreich sein konnte. Fast 200 Beschäftigte hatten die Unterschriftenaktion der Gewerkschaften unterstützt.

Das Verhandlungsergebnis im Einzelnen

  • Monatliche Zahlung auf eine Guthabenkarte, die die Beschäftigten in zahlreichen Geschäften und auch an Tankstellen einsetzen können
  • Verteilungsvolumen wird wie bei der bisherigen LBB-Regelung berechnet und anschließend um 10 Prozent erhöht
  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten den gleichen Betrag; keine Abzüge mehr für Krankheitstage
  • Berechnung erfolgt immer im November für das folgende Jahr anhand der Entgeltsumme und der Mitarbeiterzahl, zum ersten Mal also im November 2019 für das Jahr 2020 (bei einer Rechnung mit den Zahlen von November 2018 wäre für das Jahr 2019 eine monatliche Zahlung auf die Guthabenkarte von rund 30 Euro erfolgt; ein ähnlicher Wert ist auch für 2020 zu erwarten)
  • Kosten für Bereitstellung der Guthabenkarte und Kontoführung trägt der Arbeitgeber

Der neue Tarifvertrag soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Im Jahr 2019 gilt noch die bisherige Regelung weiter. Das bedeutet, dass die Zahlungen auf die Guthabenkarte im Januar 2020 starten werden. Zusätzlich erfolgt spätestens im März 2020 noch die Zahlung nach der bisherigen Regelung für das Jahr 2019.

Hintergrund

Der dbb hat mit der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH eine Vielzahl von Tarifverträgen abgeschlossen, unter anderem über Entgelt, Altersteilzeit, betriebliche Altersversorgung, Erholungsbeihilfe, Mantelthemen sowie für den Bereich der Feuerwehr. Der bisherige Tarifvertrag über eine leistungsbezogene Bezahlung (LBB) war von der Arbeitgeberseite zum 31. Dezember 2015 gekündigt worden und wurde anschließend bis zu einer Einigung auf eine Neuregelung bis zum 31. Dezember 2018 wieder in Kraft gesetzt.

 

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