• Parität in Politik und Gesellschaft

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Ein denkwürdiger Tag für die Gleichstellung im öffentlichen Dienst

Nach 30 Jahren wurde auf der Plenarsitzung im Sächsischen Landtag das aktualisierte Gleichstellungsgesetz für den Öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen verabschiedet.

Das Gesetz wird am 01.01.2024 in Kraft treten, gleichzeitig tritt das bisherige Frauenförderungsgesetz außer Kraft. In den letzten Jahren waren viele bemüht, das Gesetz auf den aktuellen Stand zu bringen – am 20. September 2023 wurde es dann nach Jahren des Ringens endlich verabschiedet. Mitgewirkt haben unter anderem der Gleichstellungsbeirat - erst unter dem Vorsitz von Frau Staatsministerin Petra Köpping (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt), jetzt unter Leitung von Frau Staatsministerin Katja Meier (Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung). Weiterhin waren die kommunalen Spitzenverbände mit dem Ziel beteiligt, auch im jeweiligen Wirkungsbereich die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten zu forcieren. Das Gesetz ist auch ein Instrument dafür, Diversität und Chancengleichheit in den Kommunen besser durchzusetzen und die Gleichstellungsbeauftragten so zu unterstützen.

Im Ergebnis können wir nun auf ein aktualisiertes Gesetz blicken, welches als Hilfe und Unterstützung dienen soll, damit in Zukunft mehr weibliche Führungskräfte im Öffentlichen Dienst des Freistaates ihre Arbeit aufnehmen können. Die letzten Jahre haben in der Praxis bewiesen, dass auch Frauen bei Anwendung flexibler Arbeitszeiten sowohl vor Ort als auch im Homeoffice, die gleichen Leistungen erbringen, wie ihre männlichen Kollegen. Das Gesetz ist ein weiterer Meilenstein bei der Verbesserung sowohl der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch der immer stärker an Bedeutung gewinnenden Pflege von Angehörigen. Somit wird auch der Öffentliche Dienst wieder attraktiver, und die Lücke der fehlenden Fachkräfte kann besser und schneller wieder geschlossen werden. Auch die Freistellung der Gleichstellungsbeauftragten von ihren Arbeitsaufgaben wurde konkreter definiert und festgelegt. Das neue Gleichstellungsgesetz regelt ebenfalls die verbindlichen Beteiligungsrechte genauer. Die Gleichstellungsbeauftragten haben außerdem nun auch ein Klagerecht, was ihre Position ebenfalls stärkt.

Es gab eine heiße Diskussion aller Fraktionen. Natürlich ist auch dieses Gesetz nicht auf ewig so festgeschrieben. Es wird auch zukünftig weitere Änderungen, Ergänzungen und Verbesserungen geben – schließlich entwickelt sich die Gesellschaft täglich weiter, da müssen Gesetze auch aktuell angepasst werden, wenn es notwendig ist. Am Ende haben, bis auf die AfD, alle Fraktionen dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Die Schriftstellerin Christa Wolf hat einmal gesagt:

„Der Mantel der Geschichte weht zugunsten derjenigen, die genug Puste haben, die Windrichtung zu bestimmen.”

Also liebe Frauen – packen wir es, nehmen wir unsere Rechte wahr und bestimmen die Windrichtung selbst!

 

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