Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)
Engagierter Ruhestand wird bis Ende 2024 verlängert
Der Bundestag hat am 29. Oktober 2020 die Verlängerung des Engagierten Ruhestandes bis 2024 für die Beamtinnen und Beamten der Postnachfolgeunternehmen beschlossen. Das hatten die DPVKOM und der dbb beim Finanzministerium gefordert.
Die DPVKOM geht davon aus, dass der Bundesrat einer Verlängerung ebenfalls zustimmt und eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch in diesem Jahr möglich ist.
Neben dem Bundesfreiwilligendienst (mindestens zwölf Monate) erfüllt auch eine vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit die Voraussetzungen, um die Regelung des Engagierten Ruhestands in Anspruch zu nehmen. Dabei sind innerhalb von drei Jahren nach der Versetzung in den Ruhestand mindestens 1 000 Einsatzstunden bei einer „gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung“ zu leisten. Als weitere Möglichkeit gilt die Pflege von Angehörigen oder die Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren. Zukünftig soll auch ein Einsatz bei den Gesundheitsämtern zur Nachverfolgung von Corona-Infektionen möglich sein.