Ergänzungstarifvertrag Charité: Einigung rückt näher

Am 10. August 2017 wurden die Verhandlungen zum Ergänzungstarifvertrag zwischen dbb und Vertretern der Charité und des KAV Berlin fortgesetzt. In einigen wesentlichen Punkten konnte bereits eine Einigung erzielt werden. Eine Gesamteinigung rückt damit in greifbare Nähe.

Der Arbeitgeber hat zugesagt, zentrale Forderungen des dbb zu erfüllen. Folgende Inhalte betrachtet der dbb als geklärt:

  • die Anbindung an das Tarifgebiet West des TVöD für alle Beschäftigten und Azubis
  • eine möglichst lange Laufzeit des Tarifvertrages (mindestens fünf Jahre), um Eure Ansprüche langfristig abzusichern
  • die Einführung der neuen Entgeltordnung VKA inklusive der P-Tabelle für die Pflege zum 1. Januar 2018
  • volle Schicht- und Wechselschichtzulage auch für Teilzeitkräfte
  • Berücksichtigung von Praxisanleitungszeiten im Dienstplan
  • Anerkennung befristeter Verträge bei Stufenaufstieg

Verhandlungen werden am 24. August 2017 fortgesetzt

Ungeklärt ist momentan noch die Frage, ob der Ergänzungstarifvertrag eine Nachwirkung im Kündigungsfall entfalten soll. Der dbb fordert die Nachwirkung, um die Ansprüche der Beschäftigten im Falle einer Kündigung des Arbeitgebers abzusichern.

Der Arbeitgeber ist derzeit noch nicht dazu bereit, die von den Beschäftigten sehr geschätzte Regelung des TV-Charité zu übernehmen, dass Zeitzuschläge (wie für Rufbereitschaft) auch durch Freizeit ausgeglichen werden können. Der dbb kämpft weiter für den Erhalt dieser und aller weiteren Besonderheiten des TV-Charité. Denn eines ist für die gkl und den dbb klar: Kein KAV Beitritt zu Lasten der Beschäftigten!

 

Hintergrund

Die Charité hat ihre Arbeitsbedingungen momentan über Haustarifverträge geregelt. Diese entsprechen überwiegend und vor allem betragsmäßig schon dem TVöD und enthalten darüber hinaus einige Verbesserungen. Im Unterschied zum TVöD wurde jedoch an der Charité noch nicht die neue Entgeltordnung eingeführt, die für die Pflege einige Verbesserungen enthält (P-Tabelle). Durch den Beitritt zum KAV Berlin werden der TVöD und die neue Entgeltordnung direkt Anwendung finden und die bisherigen haustarifvertraglichen Regelungen weitgehend überflüssig.

 

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