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EuGH-Urteil zur altersdiskriminierenden Besoldung: Gesetzgeber zunächst nicht gefordert

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat das am 19. Juni 2014 in Luxemburg ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur altersdiskriminierenden Bezahlung von Beamten in Berlin als wichtige Etappe auf dem Weg zur endgültigen Klärung des Systemwechsels im Besoldungsrecht begrüßt: „Der EuGH hat die geltenden Übergangsregelungen, die als altersdiskriminierend kritisiert worden sind, grundsätzlich gebilligt. Aus dem Urteil leitet sich daher kein zwingender gesetzlicher Änderungsbedarf ab.“

Der dbb begrüßt, dass die jahrelange Ungewissheit damit beendet ist, ob die Überleitungsregelungen mit ihrem Bezug auf Dienstaltersstufen einen Verstoß gegen Unionsrecht darstellen. Dauderstädt: „Gleichwohl hat der EuGH festgestellt, dass das frühere System auf einer Altersdiskriminierung der Beamtinnen und Beamten beruhte. Wir brauchen also weiter eine letztinstanzliche Klärung in Deutschland. Es bleibt nämlich offen, wie die Aussage der Luxemburger Richter zu interpretieren ist, dass eine Haftung der Bundesrepublik Deutschland von deutschen Verwaltungsgerichten geprüft werden müsse.“

 

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