Bremen, Hamburg und Saarland

Fleischuntersuchung: Ergebnisse der Einkommensrunde übertragen

Der dbb und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben am 21. Mai 2019 eine Übertragung der Entgelterhöhungen aus der Einkommensrunde 2019 auf den Bereich der Fleischuntersuchung in Bremen, Hamburg und dem Saarland vereinbart.

Die Erhöhung der Entgelte, der Stückvergütung und der Zuschläge erfolgt in drei Schritten. Die konkreten Erhöhungsschritte richten sich danach, ob für die jeweilige Berufsgruppe die lineare Erhöhung oder der Mindestbetrag greifen, die in der Einkommensrunde 2019 vereinbart wurden. Die vollständige Übersicht findet sich im Mitgliederinfo (PDF) unter dieser Meldung. Die Regelungen haben eine Laufzeit bis zum 31. Januar 2022. Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 18. Juni 2019 vereinbart.

Hintergrund

Der TV-Fleischuntersuchung-Länder gilt für Beschäftigte in der Fleischuntersuchung in Bremen, Hamburg und dem Saarland. In den übrigen Bundesländern ist der TV-Fleischuntersuchung für den kommunalen Bereich anwendbar. Die Entgeltregelungen im TV-Fleischuntersuchung-Länder waren vom dbb zum 30. April 2019 gekündigt worden.

 

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