Frauenpolitische Fachtagung 2019

#Geschlechtergerechtigkeit: „Da geht noch mehr!“

Die 15. Frauenpolitische Fachtagung der dbb bundesfrauenvertretung fragte am 3. Juni 2019 in Berlin, wie es 100 Jahre nach der Einführung des Wahlrechts und 70 Jahren Grundgesetz in Sachen Gleichstellung von Frauen und Männern tatsächlich aussieht. Denn so viel ist bekannt: Noch immer verdienen Frauen im Schnitt 21 Prozent weniger als Männer, im Ruhestand müssen sie mit weniger als der Hälfte an Renteneinkünften auskommen, und auch die politische und wirtschaftliche Macht liegt, auch im öffentlichen Dienst, noch immer überwiegend in den Händen von Männern.

Gemeinsam mit Rechtsexpertinnen und Gleichstellungsanwältinnen legten die dbb frauen die Lücken der gesetzlichen Gleichstellung offen und diskutierten Lösungsangebote und neue Möglichkeiten für eine „Balance of Power" der Geschlechter. Mehr Einsatz und politischen Willen bei der Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern fordern der dbb und die dbb bundesfrauenvertretung bereits seit langer Zeit. Doch trotz jahrzehntelanger Bemühungen sei man – auch im öffentlichen Dienst – noch lange nicht am Ziel, kritisierten dbb Chef Ulrich Silberbach und die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helen Wildfeuer zum Auftakt der Frauenpolitischen Fachtagung im voll besetzten dbb forum berlin.

„Es kann doch nicht sein, dass wir im 21. Jahrhundert in einen Koalitionsvertrag schreiben müssen, dass die Bundesregierung im öffentlichen Dienst die Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen bis 2025 umsetzen will“, rügte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach. Zudem sei dieses Vorhaben angesichts der „erheblichen Defizite bei der Besetzung von Leitungspositionen mit weiblichen Führungskräften ein durchaus ambitioniertes Ziel“. Silberbachs Appell: „Da geht definitiv noch mehr in Sachen Geschlechtergerechtigkeit!“ Auch die Gewerkschaften nahm der dbb Chef bei diesem Thema selbstkritisch ins Visier: „Starke Gewerkschaften sind ein Glück für die Demokratie mit ihrem Gestaltungswillen und ihrer Durchsetzungsstärke. Damit wir das auch in Zukunft sind und wirklich die Interessen aller unserer Mitglieder vertreten, sage ich ganz klar: Wir brauchen mehr Kolleginnen. Auch dieses Ziel steht auf unserer Agenda für den gewerkschaftlichen Nachwuchs ganz oben“, machte Silberbach deutlich, hier seien der dbb und seine Mitgliedsorganisationen allesamt gefordert.

Mit Blick auf den digitalen Transformationsprozess warb Silberbach für die Chancen, die neue flexible Arbeitsformen auch für Frauen eröffneten, und sprach sich für mehr Experimentierfreude und Fehlertoleranz aus: „Neue Formen der Zusammenarbeit, die vielleicht weniger von Hierarchien geprägt sind, müssen einfach mal ausprobiert werden. Was spricht dagegen, ein großzügiges Angebot an mobilem Arbeiten auszuprobieren, sich auf Präsenztage zu verständigen, Führungspositionen in Teilzeit zu ermöglichen? Am Ende kann gemeinsam beurteilt werden, welcher Arbeitsprozess für welche Behörde sinnvoll erscheint. Dies wäre ein Weg, alle Beschäftigten, Vollzeit oder Teilzeit, jung oder alt, und insbesondere auch die Frauen auf einem Weg der Veränderung zum Positiven mitzunehmen“, so der dbb Chef – „immer Seite an Seite mit den Beschäftigtenvertretungen, die darauf achten, dass sich alles im Rahmen der essentiellen Leitplanken bewegt und nicht zu Lasten der Gesundheit und der Rechte der Kolleginnen und Kolleginnen geht.“  

Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und Gastgeberin der Frauenpolitischen Fachtagung, warnte vor der zunehmenden Erosion der Gleichstellungsziele in Deutschland: „Der unvollständige Status quo steht auf der Kippe. Zum ersten Mal seit 1949 ist der Frauenanteil im Bundestag rückläufig, immer häufiger fahren rechtspopulistische Kräfte Kampagnen gegen staatliche Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen. Das ist verfassungsfeindlich und zutiefst undemokratisch, so Wildfeuer. „Wer den Gleichstellungsgrundsatz angreift, stellt unsere demokratischen Grundwerte in Frage und verletzt ein Menschenrecht. Die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Mann und Frau herzustellen, ist ein zentraler Verfassungsauftrag für uns alle, insbesondere richtet er sich an die Bundesregierung und alle weiteren politischen Akteurinnen und Akteure, an die öffentlichen Verwaltungen, an die öffentlich-rechtlichen Institutionen und auch an die Gewerkschaften“, betonte Wildfeuer. Auch der gleichberechtigte Zugang zu finanziellen Ressourcen müsse stärker in den Blick genommen werden. „Aus unserer Sicht sind gendersensible Haushalte dringend geboten, um die gleiche Teilhabe von Männern und Frauen am öffentlichen Leben zu verwirklichen. Gleichstellung kann und muss gezielt über den kontrollierten Einsatz von Steuermitteln gesteuert werden. Deshalb müssen wir auch über steuer- und arbeitsmarktpolitische Fehlanreize sprechen, die das Ehegattensplitting und die Lohnsteuerklassenkombination III/V setzen“, verlangte Wildfeuer.

Staatssekretärin Seifert: Brauchen Arbeit, die zum Leben passt

Juliane Seifert, seit März 2018 beamtete Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), stellte sich mit Blick auf das Thema der Frauen-Fachtagung – Geschlechtergerechtigkeit – als „Exotin“ vor. Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 seien 600 Beamtete Staatssekretäre in den Bundesministerien tätig gewesen, darunter 19 Frauen. „Ich darf allerdings hinzufügen, dass wir in der jetzigen Bundesregierung mit insgesamt sechs Beamteten Staatssekretärinnen recht gut aufgestellt sind“, räumte Seifert ein. Generell bleibe aber auch in der Bundesverwaltung der Handlungsbedarf bei der Förderung von Frauen in Führungspositionen groß: „Hier muss es weiter vorangehen. Dazu haben wir uns im Koalitionsvertrag verpflichtet.“ Derzeit prüften BMFSFJ und Bundesjustizministerium eine Erweiterung des bestehenden Führungspositionen-Gesetzes. „Wir schauen uns das gerade für den Bereich der Bundesverwaltung an, möchten aber auch die Unternehmen in der freien Wirtschaft stärker in die Pflicht nehmen, damit Zielvereinbarungen vereinbart und wirksamer umgesetzt werden können“, sagte Seifert. Der Gesetzentwurf werde in Kürze vorgelegt und in die Ressortabstimmung gegeben, stellte die Staatssekretärin in Aussicht.

Auch mit dem Bundesgleichstellungsgesetz, „das demnächst 18 und damit volljährig wird“, seien gesetzliche Regelungen etabliert worden, die Frauen auf ihrem Weg in die Gleichberechtigung unterstützen. Um diesen Weg fortzusetzen, „brauchen wir Arbeit, die zum Leben passt, mehr flexible Arbeitszeitregelungen, mehr Führung in Teilzeit und faire Beurteilungsinstrumente, die nicht darauf ausgerichtet sind, zu schauen, wer wie lange im Büro sitzt, sondern was die Leute leisten.“ Am Beispiel ihres Ministeriums hob Seifert auch die Chancen hervor, die der digitale Wandel für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf biete. „Laut einer internen Umfrage machen bei uns im BMFSFJ rund 96 Prozent von der Möglichkeit des mobilen Arbeitens Gebrauch und geben an, damit sehr zufrieden zu sein.“ 

Als weiteres Beispiel erfolgreicher Gleichstellungs-Politik ihres Hauses führte die Staatssekretärin das in dieser Legislatur in Kraft gesetzte Gute-Kita-Gesetz an, das Eltern von Kindern im Vorschulalter mehr Qualität in der Betreuung bei geringeren Gebühren bringe, und informierte, dass das BMFSFJ zusammen mit dem Bundesbildungsministerium und einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Rechtsanspruch zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern vorbereite. Abschließend ermunterte Juliane Seifert die Frauen – sich selbst einschließend -, weniger Selbstzweifel an ihrer Eignung als Führungskräfte zu hegen, sich besser zu vernetzten und gegenseitig zu unterstützen. „Die Männer machen das schon lange so, wir Frauen können das auch!“

Frauen steuerlich häufig mittelbar diskriminiert

Ulrike Spangenberg vom Institut für gleichstellungsorientierte Prozesse und Strategien beleuchtete in ihrem Impulsvortrag die immer noch vorhandene Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im Steuerrecht. Das deutsche Steuerrecht wirke vielfach mittelbar diskriminierend, so die promovierte Juristin. Exemplarisch nannte sie das umstrittene Ehegattensplitting, bei dem Eheleute zusammen als eine steuerpflichtige Person gelten. Das komme laut Spangenberg vor allem Ehepaaren zugute, deren Einkünfte stark unterschiedlich hoch sind. Ein Paar etwa mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro, bei dem ein Partner keine Einkünfte hat, wird – verglichen mit einem Paar mit gleichem Einkommen, das jedoch zu jeweils 50 Prozent auf beide Partner aufgeteilt ist – um 6.200 Euro entlastet. „Das verhindert häufig, dass Frauen nach ihrer Elternzeit wieder in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kommen“, erklärte Spangenberg. „Denn warum soll ich wieder mehr arbeiten, wenn ich dadurch weniger verdiene?“

Ebenso wie das Ehegattensplitting benachteilige auch das Lohnsteuerverfahren überwiegend Frauen steuerlich. Dieses sieht vor, dass einer der beiden Ehepartner von der Lohnsteuerklasse eins in die niedriger versteuerte Klasse drei wechseln könne, wenn der andere Partner in die überbesteuerte Klasse fünf wechselt. „90 Prozent aller Steuerzahler in Klasse fünf sind Frauen“, sagte Spangenberg. Dadurch würde nicht nur das ohnehin geringere Einkommen nochmals reduziert, so die Expertin. Es mindere auch die Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder die Rente, weil sich diese Leistungen am Nettoeinkommen orientierten. „Somit sind Frauen hier doppelt benachteiligt, weil sie von den eingezahlten Beiträgen, die sich am Bruttolohn orientieren, prozentual nochmals weniger rausbekommen“, so die Expertin. Dies führe zu einem erhöhten Risiko von Altersarmut bei Frauen.

„Verfassungswidriger Zustand“ in den Parlamenten

„Bis wir zu einer 50-zu-50-Parität in den Parlamenten kommen, leben wir im Prinzip in einem verfassungswidrigen Zustand.“ Klarer hätte Silke Ruth Laskowski ihre Analyse der mangelnden Repräsentanz von Frauen in der deutschen Legislative nicht zusammenfassen können. In ihrem Impulsvortrag auf der Frauenpolitischen Fachtagung plädierte die Wirtschaftsjuristin mit Professur an der Universität Kassel eindeutig für eine konsequente Änderung des Wahlrechts in der Bundesrepublik.

Mit 30,7 Prozent sei der Frauenanteil im Bundestag nach den letzten Wahlen sogar rückläufig und die Lage in den Ländern ist keineswegs besser, so Laskowski. „Es mangelt dabei schon in den Nominierungsverfahren der Parteien an Chancengleichheit. Anders ist nicht zu erklären, dass nur 29 Prozent der Listenplätze und sogar nur 25 Prozent der Direktkandidaturen 2017 an Frauen gegangen sind. Ohne klare Wahlrechtsänderungen wird es hier auch in den nächsten Jahren keine Fortschritte geben“, so die Juristin. Diese Ungleichbehandlung missachte nicht nur die gesellschaftliche Wirklichkeit in Deutschland, sondern sei auch ein klarer Verfassungsverstoß: „Das betrifft die Gleichberechtigung, das passive Wahlrecht und sogar das Demokratieprinzip selbst, schließlich wird indirekt ja auch die demokratische Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt.“ Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hierzu sei eindeutig und gehe eben nicht nur von förmlichen Recht aus, sondern von der konkreten Lebenswirklichkeit, so Laskowski. Zur konkreten Lebenswirklichkeit in den deutschen Parteien gehöre heute auch die völlig inakzeptable Erwartung, dass sich Direktkandidierenden mit signifikanten Beträgen (bis zu 100.000 Euro) aus dem eigenen Vermögen an ihrer Wahlkampffinanzierung beteiligten: „Was bei der bestehenden Entgeltdiskriminierung nur zu einer weiteren Benachteiligung der Frauen in Deutschland führt.“

Laskowski plädiert nachdrücklich für quotierte Kandidierenden-Listen auf allen Ebenen. „Das Wahlorganisationsrecht strukturiert die Zusammensetzung der Parlamente vor. Hier müssen wir ansetzen. Es gibt inzwischen etliche Vorschläge zum Thema. Die jüngste Paritäts-Regelung in Brandenburg könnte ebenso wie die Parité-Gesetze in Frankreich Vorbild sein. Man kann die Listen der Reihe nach paritätisch besetzen oder in Direktwahlkreisen Teams bilden, in denen sich eine Frau und ein Mann die Arbeit in Parlament und Wahlkreis teilen. Hauptsache, wir beenden bald den permanenten Verfassungsbruch, den der jetzige Zustand darstellt.“       

Gemeinsam auf den Weg machen

„Gleichberechtigte Gesellschaft – Frauen gehen voran“ lautete die Überschrift der von Caroline Paulick-Thiel (Politics for Tomorrow) moderierten Podiumsdiskussion. Dort bedauerte die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Motschmann, dass auch die CDU nur rund 20 Prozent Frauen in den Bundestag schickt. Das Grundproblem: Weil viele Sitze durch Direktmandate gewonnen werden, spielten paritätische Listen kaum eine Rolle beim Verteilungsverhältnis der Sitze im Bundestag zwischen Frauen und Männern. Als ehemalige Quotengegnerin habe sie den Leitsatz „Leistung zählt, nicht Chromosomen“, vertreten. Heute sei sie davon überzeugt, dass es nur mit Quotenregelungen zu schaffen sei, mehr Frauen in Spitzenpositionen in Politik, Wirtschaft und im öffentlichen Dienst zu bringen. „Als ich 1976 in die CDU eingetreten bin, wurden die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Frauen in Führungspositionen und die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern heftig diskutiert. Bis heute sind diese Themen aktuell.“ Weniger Delegierten- und mehr Urwahlen – also die direkte Wahl zur Besetzung eines Spitzenamtes innerhalb einer Partei durch ihre Mitglieder - seien nach Motschmanns Ansicht eine Möglichkeit, mehr Frauen in die Gremien von Politik und Verbänden zu bringen, da so die politische Beeinflussbarkeit handverlesener Delegierter nicht zum Tragen komme. In diesem Zusammenhang forderte Motschmann Frauen dazu auf, sich besser zu vernetzen. Mit Blick auf die Medien wünschte sich Motschmann, dass „es nicht überwiegend Männer sind, die in Talkshows und wissenschaftlichen Analysen die Welt erklären, denn Medien machen Karrieren“. Das gelte für Geschichtsbilder ebenso wie für aktuelles politisches Geschehen.

Heike Hempel, ZDF, Leiterin der Hauptredaktion Fernsehfilm/Serie II und seit Januar 2018 stellvertretende Programmdirektorin des ZDF, bezeichnete die Gleichstellung denn auch als Teil des Auftrages, den das ZDF als öffentlich-rechtliche Sendeanstalt zu erfüllen habe: „Wir achten in unserem Personalmanagement darauf, dass wir Frauen in verantwortlichen Posten haben.“ Bei der Entwicklung neuer Unterhaltungsformate und Serien hinterfrage man, wie Frauengeschichten in der heutigen Zeit erzählt werden sollten. „Dabei geht es uns nicht darum, den einen oder anderen Kommissar gegen eine Kommissarin auszutauschen: „Wir haben uns vorgenommen, die Geschlechter in ihrer Diversität darzustellen.“ Hempel wandte sich entschieden gegen Vorwürfe, dass das ZDF in seinen Unterhaltungsfilmen überkommene Rollenbilder transportiert. „In unseren Filmen geht es um Kompetenz, die wir in Frauenbildern schildern. Als öffentlich-rechtlicher Sender sind wir Abbild der Gesellschaft und sollten auch eine Vorreiterfunktion ausüben. Das tun wir, indem wir Frauen mit ihren Kompetenzen und Fähigkeiten sichtbarer machen.“ Daraus lasse sich vielleicht auch die Erkenntnis ableiten, „dass wir Frauen nicht immer besser sein müssen als die Männer“.

Beate Müller-Gemmeke, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/die Grünen, betonte, dass die Gleichstellung quasi in der DNA ihrer Partei verankert sei. Dort gab es von Anfang an ein Frauenstatut, das seitdem „knallhart“ die Parität der Geschlechter regelt. „Deshalb habe ich mich dort immer wohlgefühlt, weil die gesellschaftliche Wirklichkeit mit 50 Prozent Männern und Frauen abgebildet wurde und wird. Als Bündnisgrüne sind wir in einer sehr komfortablen Position: Wir leben Gleichstellung und denken sie immer mit.“ Wo solche strikten Reglementierungen nicht existierten, könne die Gleichstellung das nächste Level nur erreichen, wenn die Frauen intensiver als bisher netzwerkten, sich bereichsübergreifend zusammenschlössen. „Sie werden untereinander Kompromisse eingehen müssen. Was aber wirklich zählt ist, dass sie sich gemeinsam auf den Weg machen. Dafür müssen wir Frauen gemeinsam werben und die größtmögliche Geschlossenheit zeigen. Damit wir uns möglichst breit aufstellen können, ist es wichtig, auch die quotenskeptischen junge Frauen ins Boot zu holen. Zudem könnten die Medien durch gute Beispiele animiert werden, den Fortgang der Gleichstellung durch ihre Berichterstattung in die Gesellschaft zu tragen“, appellierte Müller-Gemmeke.

Helene Wildfeuer kritisierte auch auf dem Podium erneut, dass die Realität im öffentlichen Dienst hinter den Vorgaben des Koalitionsvertrages, bis 2025 zu einer paritätischen Besetzung von Leitungsfunktionen zu kommen, hinterherhinke: „Aufstieg erfolgt im öffentlichen Dienst nach Befähigung und Eignung. Der Knackpunkt ist, dass hier oft noch männliche Kriterien zu Grunde liegen, was Frauen ausbremst.“ Der dbb habe daher bereits früh darauf gedrungen, dass Beurteilungskriterien hinterfragt und geändert werden – was im Augenblick auch geschehe. Doch das allein genüge nicht, so Wildfeuer: „Frauen müssen lernen, solidarischer zusammenzustehen und gemeinsam aktiver für ihre Ziele zu kämpfen. Effektive Vernetzung ist dafür ein wichtiges Werkzeug, und da können wir durchaus von den Männern lernen.“ Auch die dbb Frauenvorsitzende ist überzeugt, dass es ohne Quotenregelungen nicht gelingen werde, Frauen in allen Bereichen Gleichberechtigung zu verschaffen. „Daher ist auch die Forderung nach einem Parité-Gesetz Beschlusslage der dbb bundesfrauenvertretung, die auf dem Gewerkschaftstag 2017 angenommen wurde. Wir brauchen am Ende aber auch die Menschen dafür“, gab Wildfeuer zu bedenken und wünschte sich auch im dbb mehr Frauen in den Gremien und Führungspositionen. „Auch wir müssen verbandsintern zum Beispiel Wahlverfahren überdenken und notfalls auch Hand an die Satzung legen, um unsere Ziele umzusetzen – und dabei wird es sicher nicht um den kleinsten gemeinsamen Nenner gehen.“

In ihrem Schlusswort bekräftigte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, dass es eine Aufgabe der Frauen sei, die Zukunft zu gestalten und sichtbarer zu werden: „Gleichstellung passiert nicht einfach. Sie ist das Ergebnis harter Arbeit, und auch in einer Demokratie müssen Menschen für ihre Rechte kämpfen und Teilhabe erstreiten.“ Solidarität sei dafür ein besonders wichtiges Gut, und gemeinsam sei es möglich, Transformationsprozesse anzustoßen: „Nicht die Frauen müssen sich dafür ändern. Sie müssen die Spielregeln ändern“, so Wildfeuer.

 

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