Sachsen

Gespräche zur amtsangemessenen Alimentation fortgesetzt

In einem weiteren Gespräch zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Alimentation – hier: Abstand zur Grundsicherung – zwischen Finanzminister Hartmut Vorjohann und Beamtenbund und Tarifunion Sachsen (SBB) am 20. September 2021 wurden seitens des Landesregierung Lösungsvorschläge unterbreitet.

Demnach soll der notwendige Abstand zwischen der Besoldung einer Musterbeamtenfamilie nach dem Bild des BVerfG (alleinverdienender verheirateter Beamter mit zwei Kindern in der niedrigsten Besoldung) und einer vergleichbaren auf Sozialleistungen angewiesenen Familie durch Streichung der Besoldungsgruppe A4 sowie Verbesserungen bei der Beihilfe durch Anhebung der Beihilfebemessungssätze für berücksichtigungsfähige Kinder und Ehegatten auf 100 Prozent erreicht werden.

Die Vorschläge werden derzeit vom SBB geprüft und bewertet. Ein nächster Gesprächstermin mit dem Finanzminister ist für den 15. Oktober 2021 vorgesehen.

 

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