Gespräche zur Attraktivitätssicherung der Landesverwaltung Brandenburg fortgesetzt

Am 21. Dezember 2017 hat sich Karl-Heinz Leverkus, stellvertretender Vorsitzender der dbb Bundestarifkommission, in Potsdam mit Vertreterinnen der brandenburgischen Landesregierung (Katrin Lange; Staatssekretärin, Ministerium des Innern und für Kommunales; Daniela Trochowski, Staatssekretärin, Ministerium der Finanzen) getroffen, um über die Attraktivität der Landesverwaltung und die offenen Punkte aus dem Termin am 20. Juli 2016 zu sprechen.

Die Arbeitgeberseite stellte die von ihnen ausgearbeitete Matrix zur Erhebung der Daten der befristet Beschäftigten in der Landesverwaltung vor. Diese ist sehr detailliert ausgestaltet und sieht eine gesonderte Datenerfassung für die verschiedenen Statusgruppen vor. Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, das Zahlenmaterial für die allgemeine Verwaltung bis zum 30. April 2017 und für den Lehrer- und Wissenschaftsbereich bis zum 30. Mai 2017 zu erfassen. Danach soll anhand des konkreten Zahlenmaterials die Möglichkeit geprüft werden, befristete in unbefristete Arbeitsverhältnisse zu überführen. Dbb-Forderung ist und bleibt, auf sachgrundlose Befristungen zu verzichten und Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, soweit nicht mangelnde Leistungsfähigkeit oder sonstige personenbedingte Gründe entgegenstehen.

Die angedachte Einführung einer Gesundheitskarte würde aufgrund der rechtlichen Vorgaben nur den Tarifbeschäftigten zugutekommen und zu einer Ungleichbehandlung der einzelnen Statusgruppen führen. Vielmehr soll ein Maßnahmenkatalog definiert werden, der möglichst flächendeckend und für alle Mitarbeiter in der Landesverwaltung gilt. Außerdem hat die Arbeitgeberseite, wie im Juli 2016 zugesagt, die Möglichkeiten zur Bezuschussung von Bildungsurlaub vorgestellt und hierzu eine Ausarbeitung überreicht, die von den Gewerkschaften geprüft wird.

Zum 1. Januar 2015 ist zudem das Pilotprojekt zur Einführung von Langzeitkonten nach § 10 Abs. 6 TV-L in Kraft getreten. Es wurde die Frage diskutiert, warum bislang verhältnismäßig wenig Beschäftigte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben und wie die Attraktivität des Langzeitkontos gesteigert werden kann. Durch Informationsveranstaltungen und Publikationen soll zunächst ihr Bekanntheitsgrad gesteigert werden. Darüber hinaus wurde erwogen, die ursprünglich geplante Evaluation des Pilotprojekts, die für 2019 geplant war, vorzuziehen.

Hintergrund
In Umsetzung der Gesprächsergebnisse vom 2. Juli 2014 und vom 13. November 2015 haben sich das Land Brandenburg und der dbb darauf verständigt, zur Gestaltung des Generationenwechsels und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg Gespräche/Verhandlungen über Maßnahmen zur Sicherstellung der Attraktivität der Landesverwaltung aufzunehmen. Im Verhandlungstermin am 22. Februar 2016 wurden die thematischen Schwerpunkte festgelegt: Lebens- und alternsgerechtes Arbeiten – Umgang mit lebensälteren Beschäftigten, Gewinnung und Einstellung junger Beschäftigter und Attraktivität des öffentlichen Dienstes sowie Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung.

 

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