Landesdienst Hessen:

Holpriger Start der Verhandlungen zu einer Entgeltordnung

Die Fortsetzung der Verhandlungen zu einer Entgeltordnung zum TV-H am Dienstag, den 22. Januar 2013 wäre fast in einem Eklat geendet. Über ein Jahr nach dem In Kraft treten der Entgeltordnung zum TV-L legte das Land keinerlei eigene Vorstellungen für eine Entgeltordnung zum TV-H vor.

Ausgangslage

Im Rahmen der Einkommensrunde 2011 wurde vereinbart, dass nach dem Vorliegen der Entgeltordnung zum TV-L Verhandlungen aufgenommen werden mit dem Ziel, mit Wirkung zum 1. Januar 2014 eine Entgeltordnung zum TV-H in Kraft zu setzen. Ferner war vereinbart, dass beide Seiten (Arbeitgeber und Gewerkschaften) das Jahr 2012 zu internen Diskussionen und der Erarbeitung von Positionen zu einer Entgeltordnung zum TV-H nutzen. Mitte Dezember 2012 sollten die erarbeiteten Papiere übergeben werden, damit am 22. Januar 2013 mit Detailverhandlungen begonnen werden kann. Die gemeinsame Verhandlungskommission von dbb und DGB-Gewerkschaften hat am 12. Dezember 2012 die Forderungen beschlossen. Dieses 30 Seiten umfassende Papier basiert auf der Grundlage der Entgeltordnung zum TV-L und enthält neben weitergehenden materiellen Positionen auch eine Reihe von redaktionellen Hinweisen.

Kurzfristig wurde jedoch der Übergabetermin im Dezember 2012 seitens des Landes abgesagt. Grund: es sei noch keine endgültige interne Abstimmung erfolgt. Erst am 22. Januar 2013 vormittags wurden dann die Papiere ausgetauscht. Den Text des Landes haben wir im Original beigefügt.

Bewertung des Arbeitgeberpapiers

Trotz über einjähriger Diskussion ist das Land offensichtlich nicht willens, inhaltlich im Detail über eine Entgeltordnung für Hessen zu verhandeln. Stattdessen wird pauschal die Haushaltslage bemüht und offen damit gedroht, noch nicht einmal den Minimalkonsens der TdL-Ebene zu vereinbaren. Das steht auch im offenkundigen Widerspruch zur Vereinbarung vom April 2011, wonach über eine Entgeltordnung „Tarifgespräche“ geführt werden.

Seit Jahren müssen sich die Beschäftigten von den Personalverantwortlichen anhören, dass die Eingruppierungsmerkmale des BAT und auch des MTArb aktuell nicht mehr handhabbar seien und dringend der Reform bedürfen. Sie würden die Lebenswirklichkeit der 1960er widerspiegeln aber nicht Gegenwart und Zukunft. Auch das im Einzelfall gefundene materielle Ergebnis sei vielfach nicht zufriedenstellend, die Gewerkschaften sollten endlich mal für eine Reform sorgen.

Das Land Hessen als Arbeitgeber will aber offensichtlich überhaupt nicht die gegebene tarifliche Situation nutzen und für Abhilfe sorgen. Fakt ist nämlich: Das Land Hessen hat den Gewerkschaften keinerlei Vorstellungen zur Reform von Eingruppierungsmerkmalen oder zur Anpassung an die hessischen Verwaltungsstrukturen geliefert.

Weiteres Vorgehen

Im nächsten Gesprächstermin auf Fachebene am 22. Februar 2013 werden die Teile der Entgeltordnung zum TV-L definiert, die objektiv nicht in eine hessische Regelung aufgenommen werden brauchen (beispielsweise Sonderregelungen für die Schifffahrt, die Wilhelma in Stuttgart). Später soll dann auf der Grundlage des gewerkschaftlichen Positionspapieres in Arbeitsgruppen unter Hinzuziehung von Fachleuten beider Seiten die gewerkschaftlichen Vorstellungen erörtert werden. Hierzu wird ein Zeitplan erarbeitet, wann was verhandelt wird.

Es wird sich in den nächsten Monaten zeigen, ob das Land Hessen ernsthaft gewillt ist, die im April 2011 getroffene Zielvereinbarung des Inkrafttretens einer Entgeltordnung zum 1. Januar 2014 einzuhalten.

 

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