Hessen Mobil

Infrastrukturgesellschaft: dbb fordert Absicherung für Beschäftigte

Die Beschäftigten bei Hessen Mobil, die von der neu errichteten Infrastrukturgesellschaft betroffen sind, benötigten einen Tarifvertrag. Das betonten Vertreter des dbb am 12. Januar 2018 in Wiesbaden, bei einem Treffen mit dem Hessischen Innenministerium auf Fachebene.

Die Kommission des dbb, unter anderem bestehend aus den Kollegen Heinrich Roßkopf (Landesvorsitzender VDStra) und Jörg Thiemann (stellvertretender Landesvorsitzender VDStra), haben den Vertreterinnen und Vertretern des Hessischen Innenministeriums, des Hessischen Verkehrsministeriums und Hessen Mobil verdeutlicht, welche Sorgen die Beschäftigten bei Hessen Mobil aufgrund des Übergangs der Fernstraßenverwaltung von den Ländern auf den Bund haben.

Nach aktuellem Stand werden von den rund 3500 Beschäftigten ein Drittel an den Bund gemeldet. Der dbb wies darauf hin, dass die Hessische Landesregierung bei dem Thema stets betone, die Interessen der Beschäftigten in den Vordergrund zu stellen. Nun sei es an der Zeit, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen, nämlich die erklärten Sicherungsmechanismen verbindlich zu regeln. Daher müsse ein Tarifvertrag her. Die Arbeitgeberseite zeigte "großes Verständnis für die Sorgen der Beschäftigten", jedoch solle noch auf Details von Seiten des Bundes bei der Errichtung der Infrastrukturgesellschaft gewartet werden.

Kollege Roßkopf wies darauf hin, dass die Ungewissheit sich bereits jetzt zeige, beispielsweise wechselten schon jetzt Beschäftigte von Hessen Mobil zu den Regierungspräsidien. Dort wüssten sie, was sie erwartet. Bei Hessen Mobil wüssten sie es derzeit nicht. Dies verstärke den ohnehin schon vorhandenen Fachkräftemangel. Daher könne nicht länger gewartet werden. Wichtig für die Beschäftigten seien unter anderem die Punkte Standortsicherung, Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und Beschäftigungsgarantien auf einen mindestens gleichwertigen Arbeitsplatz.

Einig sind sich dbb und die Arbeitgeberseite darin, dass in Hessen nicht die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der neuen Infrastrukturgesellschaft geregelt werden können. Dies geschehe durch einen Tarifvertrag auf Bundesebene. Der dbb wies aber darauf hin, dass mit dem Land verbindliche Regelungen für diejenigen Beschäftigten getroffen werden können, die Beschäftigte des Landes Hessen bleiben. Das Land zeigte sich gesprächsbereit, verbindliche Regelungen mit dem dbb zu erörtern. Daher wurde vereinbart, dass die Gespräche nach einer arbeitgeberinternen Abstimmung weitergeführt werden.

Hintergrund:

Im Rahmen der Ländereinigung über die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs vom Dezember 2016 war festgelegt worden, dass die Verwaltung von Bundesautobahnen und einem Teil der Bundesfernstraßen künftig zentral vom Bund ausgeführt wird. Mit Ausfertigung und Verkündung des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes und des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes (FernstrÜG) vom August 2017 steht fest, dass ein Großteil der Beschäftigten in den Straßenbauverwaltungen der Länder und Landesbetrieben auf die neu zu gründende Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen übergehen wird. Im FernstrÜG ist vorgesehen, dass dieser Übergang durch einen Tarifvertrag begleitet werden soll. Ein Tarifvertrag ist deshalb notwendig, um Nachteile auf Seiten der Beschäftigten zu vermeiden und die Akzeptanz des Transformationsprozesses zu erhöhen. Gleichzeitig gilt es, die künftigen Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in der Infrastrukturgesellschaft und möglichen regionalen Tochtergesellschaften rechtssicher tarifvertraglich auszugestalten. Für diejenigen Beschäftigten die nicht wechseln, gilt es nach Ansicht des dbb, Absicherungsregelungen zu schaffen.

 

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