• Inklusion

Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

Inklusion ist fundamentales Grundrecht

Deutschland hat in Sachen Inklusion viel bewegt. Selbstverständlich sei die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens allerdings noch nicht. Das hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel auf seinem 2. Jahresempfang am 9. Mai 2019 in Berlin deutlich gemacht.

Die Veranstaltung stand auch im Zeichen des 10-jährigen Jubiläums der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und der anstehenden Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). „Im Jahr des Jubiläums der UN-BRK zeigt sich, dass Menschen mit Behinderungen noch immer häufig mit zahlreichen Hürden kämpfen müssen, sei es bei der steuerlichen Gleichstellung oder auch bei der Suche nach bezahlbarem barrierefreiem Wohnraum,“ führte Dusel aus. Ein wichtiges Thema sei auch die medizinische Versorgung von Menschen mit schweren Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf.

So gebe es bei der Kostenübernahme von Assistenz im Krankenhaus eine gesetzliche Regelungslücke zu Lasten der betroffenen Menschen. Diese führe im schlimmsten Fall dazu, dass Menschen trotz schwerwiegender gesundheitlicher Probleme nicht behandelt werden könnten. Das sei eines modernen Sozialstaats im 21. Jahrhundert nicht würdig. „Deutschland wird in diesem Jahr von der Staatengemeinschaft zum zweiten Mal auf den Inklusions-Prüfstand gestellt. Und ich kann jetzt schon sagen: Wir werden sicher an einigen Stellen nacharbeiten müssen. Denn bei der Inklusion geht es um die Umsetzung fundamentaler Grundrechte.“

Auch die Teilhabe am Arbeitsleben müsse verbessert werden. Es sei inakzeptabel, dass rund ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber gar keine Menschen mit Behinderung beschäftige. Neben Anpassungen der Ausgleichsabgabe schlug Dusel vor, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung einstellen wollen, nur noch das Integrationsamt als alleinigen Ansprechpartner haben sollten, denn Leistungen aus einer Hand beschleunigten und vereinfachten Prozesse. Bundesfinanzminister Olaf Scholz zeigte sich in seiner Rede zuversichtlich, dass Dusels Forderung nach einer Verdopplung des Behindertenpauschbetrags im Einkommenssteuerrecht erfüllt werde.

„Eine spürbare Anpassung des seit seiner Einführung im Jahr 1975 in der Höhe unveränderten Pauschbetrags ist auch aus Sicht des dbb überfällig“, konstatierte der stellvertretende Vorsitzende der dbb Arbeitsgruppe Behindertenpolitik Frank Richter, der für den dbb auf dem Jahresempfang zu Gast war. Richter unterstrich, dass der hohe fachliche Anspruch des Behindertenbeauftragten als Jurist und ehemaliger Leiter eines Integrationsamtes in der Politik deutlich wahrgenommen werde. „Wir hoffen, das Tempo für eine gute Politik für Menschen mit Behinderungen im Zuge einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen dbb und Bundesbeauftragtem forcieren zu können. Von durchgängig gelebter Inklusion profitiert letztlich die gesamte Gesellschaft“, so Richter.

 

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