dbb sachsen-anhalt

Ja zur freiwilligen Verlängerung der Dienstzeit

Um dem Personalmangel bei der Polizei entgegenzuwirken hat der Vorsitzende des dbb sachsen-anhalt, Wolfgang Ladebeck, zwei Vorschlägen unterbreitet: Die befristet eingestellten Wachpolizisten sollen in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen und Anträge von Polizeivollzugsbeamten, die freiwillig länger arbeiten wollen, genehmigt werden.

Wachpolizisten entlasten die Polizeivollzugsbeamten von der Verkehrsüberwachung, sie werden insbesondere bei Geschwindigkeitskontrollen aber auch zur Begleitung von Schwerlasttransporten eingesetzt. Das Arbeitsverhältnis dieser Wachpolizisten wurde jedoch auf zwei Jahre befristet, für die ersten 20 Beschäftigten endet daher am 30. April 2018 das Arbeitsverhältnis. Für Ladebeck ein fataler Fehler: „Die Wachpolizisten haben sich bewährt. Wir brauchen diese Kräfte dauerhaft.“.

Eine zweite Möglichkeit dem Personalmangel entgegenzuwirken, sei die freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Ein Polizeivollzugsbeamter wird derzeit mit 60 Jahren in den Ruhestand versetzt. Er kann nach geltendem Recht zwar jetzt schon bis zu drei Jahre über die Altersgrenze hinaus arbeiten, aber nur, wenn dienstliche Interessen nicht entgegenstehen. „Gängige Praxis ist aber, dass Anträge von Polizisten aus haushaltärischen Gründen regelmäßig abgelehnt werden – und das obwohl CDU, SPD und Grüne im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, an der Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Polizeivollzugsbeamte festzuhalten“, kritisiert Ladebeck.

Wegen der aktuellen Personalnot und angesichts der demografischen Entwicklung müsse Erfahrungswissen nicht nur in der Polizei, sondern im gesamten öffentlichen Dienst des Landes gesichert werden. Deshalb habe der dbb im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Dienstrechts gefordert, Beamte, die länger arbeiten wollen, nicht mehr zu blockieren.

 

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