Verband Bildung und Erziehung (VBE)

Kinderrechte im Grundgesetz: Kritik an fehlender Kompromissbereitschaft

Der Plan, die Rechte von Kindern explizit im Grundgesetz zu verankern, ist vorerst gescheitert. Die im Bundestag vertretenen Parteien konnten sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen.

„Selten zuvor sind so viele Mängel in unserer Gesellschaft, vor allem im Sozial-, Sicherungs- und Bildungssystem, derart schonungslos aufgezeigt worden wie in Zeiten der Corona-Pandemie. Gerade jetzt wäre es ein wichtiges Zeichen gewesen, die Rechte von Kindern fast 30 Jahre, nachdem Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989 ratifiziert hat, ausdrücklich im Grundgesetz festzuschreiben. Dass diese große Chance, die Rechte von Kindern und Jugendlichen hierüber sichtbarer, besser einforder- und einklagbarer zu machen, durch die fehlende Kompromissbereitschaft der Parteien vertan wurde, ist enttäuschend“, sagte VBE Chef Udo Beckmann am 8. Juni 2021.

„Wir erleben gerade, dass insbesondere gefährdete Gruppen zusätzlich benachteiligt werden, wie geflüchtete Kinder, Kinder mit Behinderungen, armutsbetroffene Kinder oder Kinder, die in konfliktreichen Situationen aufwachsen. Nicht nur, aber auch deshalb müssen wir die Rechte von Kindern nachhaltig stärken. Eine klar und stark formulierte Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz muss deshalb politisches Ziel bleiben“, so Beckmann.

 

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