Landesangestellte im Großraum München: "Ballungsraumzulage" unbefristet verlängert

Die dbb tarifunion hat sich mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen auf einen Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Frei-staates Bayern (TV-EL) geeinigt. Der TV-EL regelt die Zahlung einer so genannten "Ballungsraumzulage" an die Landesangestellten des Freistaates Bayern mit Dienststelle beziehungsweise Ausbildungsstelle und Hauptwohnung im Stadt- und Umlandbereich des Verdichtungsraums München. Die Zahlung soll die besonders hohen Lebenshaltungskosten in diesem Bereich ausgleichen.

Vollbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten eine monatliche Zahlung von bis zu 75 Euro, Auszubildende von bis zu 37,50 Euro. Darüber hinaus erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ergänzende Leistung für Kinder in Höhe von bis zu 20 Euro monatlich für jedes Kind, für das ihnen Kindergeld gezahlt wird.

Die Leistungen des TV-EL waren bisher bis zum Ende des Jahres 2010 befristet. Der Änderungstarifvertrag zum TV-EL, den die Tarifvertragsparteien nun vereinbart haben, sieht eine unbefristete Gewährung der Leistungen auch über das Jahr 2010 hinaus vor. Der Änderungstarifvertrag soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten.

 

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