Namen und Nachrichten

Weitere Kurzmeldungen.

Die Verhandlungskommission TV-N Hessen hat am 10. Dezember 2020 in einer digitalen Sitzung beschlossen, dass die Beschäftigten eine Sonderzahlung erhalten. Angesichts der finanziell angespannten Lage sind die vom dbb und den Arbeitgebervertretern des KAV Hessen vereinbarten Entgeltsteigerungen und insbesondere die Corona-Sonderzahlung beachtlich. Dennoch bewertet die Verhandlungskommission die Einigung zum TV-N Hessen nicht nur positiv. Die Entlastung der Mitarbeitenden komme zu kurz und das Modell der Entlastungstage überzeuge unter anderem wegen der Kopplung an die Betriebszugehörigkeit nicht.

In der Reihe Tarifschriften gibt der dbb Anfang 2021 die Neuauflage der Broschüre „TVöD und TVÜ-Bund/-VKA“ heraus, die bereits jetzt bestellbar ist. Für die Auflagenhöhe müssen verbindliche Bestellungen bis 28. Februar 2021 vorliegen. Der kalkulierte Preis für die Neuauflage der Broschüre „TVöD und TVÜ-Bund/-VKA“ liegt je nach Auflagenhöhe bei ca. 4,90 Euro zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer. Hinzu kommen die Kosten für Porto und Verpackung. Bestellungen können nur mit dem Bestellschein entgegengenommen werden.

In einer Vielzahl der Bundesländer werden die Besoldungen der Beamtinnen und Beamten ab 1. Januar 2021 angepasst. Die entsprechenden Besoldungstabellen stehen auf der dbb Homepage zur Verfügung.

Der DBB NRW hat sich am 16. Dezember 2020 innerhalb einer interministeriellen Arbeitsgruppe über die Themen Langzeitarbeitskonten, Verfallschutz von Überstunden und Mobiles Arbeiten gesprochen. Der DBB NRW konnte dabei seine Positionen deutlich machen. Eine Fortsetzung der Gespräche soll im Frühjahr 2021 in großer Runde unter anderem mit Ministerpräsident Armin Laschet und Finanzminister Lutz Lienenkämper stattfinden.

Der Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion (NBB) hat am 15. Dezember 2020 mitgeteilt, dass bezüglich einer Amtsangemessenen Alimentation kein erneuter Widerspruch notwendig sei. Es gibt mit dem Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung eine Vereinbarung darüber, dass nach der erstmaligen Geltendmachung nicht nochmal jedes Jahr Widerspruch eingelegt werden muss.

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat am 14. Dezember 2020 mitgeteilt, dass die Fälle von Beleidigungen und Nötigungen gegen das Zugpersonal trotz des corona-bedingten Fahrgastrückgangs auf einem ungeahnt hohen Niveau sind. Das ist unter anderem auf eine RIS-Sicherheitsabfrage zurückzuführen, die die Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer seit September ausfüllen müssen. Diese habe dazu beigetragen, die von der GDL bemängelte hohe Dunkelziffer an Ereignissen zu verringern. Die GDL kritisiert weiterhin, dass die Sicherheitsabfrage bei Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer nicht durchgeführt wird, obwohl diese auf zahlreichen Zügen, insbesondere den klassischen S-Bahn-Netzen, allein unterwegs sind.

Die Deutsche Post AG darf die bei der Tarifrunde des Öffentlichen Dienstes vereinbarte Corona-Sonderzahlung, die auf die Bundesbeamten und damit die Beamtinnen und Beamten der Postnachfolgeunternehmen übertragen werden soll, nicht mit dem bereits gezahlten Corona-Sonderbonus in Höhe von 300 Euro verrechnen, teilte die Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) am 11. Dezember 2020 mit. Nach mehreren Gesprächen mit den zuständigen Ministerien der Finanzen und des Innern hat die DPVKOM diese Klarstellung als zuständige Fachgewerkschaft schriftlich erhalten. Dabei hatte die DPVKOM vehement gegen die Auslegung der Deutschen Post AG argumentiert. Diese kann sich damit in ihrer bisherigen Haltung zur Verrechnung der beiden gezahlten Boni nicht auf eine Gesetzesgrundlage berufen und hat die fehlenden Summen nachzuzahlen.

Für den Übergang der Straßenmeister aus Baden-Württemberg zur Autobahn GmbH hat der Bundespersonalausschuss die Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst beim Fernstraßenbundesamt zuerkannt. Mit der Übersendung der Ernennungsurkunde des Landes Baden-Württemberg kann die Überleitung in den technischen gehobenen Dienst noch vor dem Übergang zum Fernstraßen-Bundesamt und der Autobahn GmbH erfolgen, teilte die Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft (BTB) am 14. Dezember 2020 mit. Nun gilt es die Überleitverfahren so schnell wie möglich zu Ende zu führen. Dabei besteht für die baden-württembergischen Straßenmeister die Besonderheit, dass diese, wegen der mit dem Dienstherrnwechsel verbundenen Änderung ihrer Amtsbezeichnung, zwingend zum 1. Januar 2021 durch die Präsidentin des Fernstraßen-Bundesamtes neu ernannt werden müssen.

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