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Am 23. Oktober 2025 hat die dritte Verhandlungsrunde zwischen dbb und dem Rettungsdienst Havelland GmbH in Nauen stattgefunden. Grundlage der Verhandlung war ein neuer Entwurf des Haustarifvertrages. Dieser wurde notwendig, nachdem die Arbeitgeberseite in der vorherigen Verhandlungsrunde überraschend und ohne Vorankündigung von einer neuen Finanzierungslage auf ihrer Seite berichtete. Die Arbeitgeberseite hat erst während der Verhandlung Anmerkungen zu dem neuen Entwurf mitgeteilt. Nicht in allen Punkten wurde dabei eine endgültige Stellungnahme gegeben. Obwohl die Gewerkschaft dargelegt hat, dass der Tarifvertrag lediglich den Rahmen für die weiteren Regelungen in Betriebsvereinbarungen bildet, besteht die Arbeitgeberseite darauf, den Tarifvertrag erst dann zu unterzeichnen, wenn die zugehörige Gesamtbetriebsvereinbarung feststeht. Diese wird momentan parallel auf Betriebsebene erarbeitet. Unter dem Vorbehalt der Einigung über die neue Gesamtbetriebsvereinbarung sieht der Haustarifvertrag im Wesentlichen nach aktuellem Verhandlungsstand folgende Änderungen vor: Einführung des 24-Stunden-Dienstes, wobei auf Antrag die Arbeit im 12-Stunden-Dienst möglich bleiben soll; Reduzierung der Höchstarbeitszeit bei folgender Bewertung jeder geleisteten Arbeitsstunde (Anwesenheitsstunde) als tarifliche Arbeitszeit (Faktorisierung): ab Januar 2026 bei einer durchschnittlichen Höchstarbeitszeit von 45 Stunden wöchentlich mit einem Faktor von 86,71 Prozent; ab Januar 2027 bei einer durchschnittlichen Höchstarbeitszeit von 44 Stunden wöchentlich zu 88,64 Prozent. Das weitere Vorgehen Die Arbeitgeberseite muss zu den noch offenen Punkten, wie zur Urlaubsregelung, nachliefern. Sobald die Gesamtbetriebsvereinbarung steht und die letzten Änderungen im Tarifvertrag umgesetzt sind, kann das Unterschriftsverfahren beginnen.

Im Rahmen seiner regelmäßigen Dialogtour durch die Dienststellen der Zollverwaltung besuchte der BDZ-Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen (HPR), Thomas Liebel, zusammen mit weiteren BDZ-Vertreterinnen und -Vertretern die Besatzung des Zollschiffes Rügen am Standort Lubmin. Vor Ort verschafften sich die Personalräte einen Eindruck von den besonderen Arbeitsbedingungen des Einsatzpersonals auf See und sprachen mit den Kolleginnen und Kollegen über aktuelle Herausforderungen im Wasserzolldienst. Ein zentrales Anliegen der Mannschaft war die Notwendigkeit, die Arbeitszeitregelungen an die realen Einsatzanforderungen anzupassen, um eine faire und tragfähige Belastungsverteilung sicherzustellen und das Entstehen von Überstunden künftig zu vermeiden. Ebenso thematisierten die Beschäftigten den Bedarf an verbesserten beruflichen Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des maritimen Zolldienstes. Thomas Liebel betonte, dass der BDZ sich gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen und der Generalzolldirektion weiterhin konsequent für eine personelle Stärkung des Wasserzolls einsetzt – insbesondere mit Blick auf die zunehmenden Aufgaben in der Küstenüberwachung, im Umwelt- und Verbraucherschutz sowie in der Bekämpfung der illegalen Einfuhr von Waren.

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