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Der Thüringer Landtag hat am 12. März 2021 das „Zweite Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ verabschiedet. Damit wurde auch das Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) dahingehend geändert, dass Umlaufbeschlüsse wieder möglich sind, teilte der tbb mit.

 

 

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