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Am 24. Januar 2022 hat der dbb Tarifverhandlungen mit dem Bund, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zur Fortentwicklung der Tarifverträge ATV und ATV-K zur Zusatzversorgung wiederaufgenommen. Die Verhandlungen waren im Jahr 2018 ergebnislos unterbrochen worden. Aus Sicht des dbb gilt es, die tarifvertraglichen Rahmenbedingungen für die Zusatzversorgung zu verbessern und an zwischenzeitlich erfolgte Entwicklungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und im Betriebsrentenrecht anzupassen. Das betrifft zunächst die Erwerbsminderungsrente. Dort wird die Zurechnungszeit für die Bemessung der Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung seit 2019 vom 65. Lebensjahr schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist der Zurechnungszeitraum demgegenüber noch auf das 60. Lebensjahr begrenzt. Die Erweiterung des Zurechnungszeitraums würde letztlich zu höheren Erwerbsminderungsrenten auch in der Zusatzversorgung führen. Ein weiterer Punkt betrifft die Angleichung der Wartezeit für die Erlangung eines Anspruchs auf Zusatzversorgung an die so genannte Unverfallbarkeitsfrist im Betriebsrentengesetz. Die dortige Frist beträgt drei Jahre, während die Wartezeit in der Zusatzversorgung, bei der allerdings Zeiten bei verschiedenen öffentlichen Arbeitgebern zusammengezählt werden, 60 Monate beträgt. Zudem geht es unter anderem um die Ermöglichung des Bezugs der Zusatzversorgung auch in dem Fall, dass die gesetzliche Rente nur als Teilrente in Anspruch genommen wird. Bislang setzt der Anspruch im ATV / ATV-K zwingend voraus, dass die gesetzliche Rente zumindest zunächst als Vollrente gewährt wird. Mit der so genannten Flexi-Rente ermöglicht die gesetzliche Rente mittlerweile eine weitgehende Wahlfreiheit der Rentenbezieher, zu welchem Anteil sie ihren gesetzlichen Rentenanspruch im Falle eines vorzeitigen Bezugs ausschöpfen wollen. Hier müssen die tarifvertraglichen Regelungen im ATV / ATV-K fortentwickelt werden, um diese Flexibilität auch bei der Zusatzversorgung zu ermöglichen. Ein weiteres Thema betraf den im gesetzlichen Betriebsrentenrecht grundsätzlich vorgesehenen Zuschuss des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung. Dieser wird von den öffentlichen Arbeitgebern bislang noch nicht gezahlt. Aus Arbeitgebersicht sind eine Reihe von redaktionellen Anpassungen in den Tarifverträgen ATV / ATV-K vorgeschlagen worden, um beispielsweise nicht mehr aktuelle Verweise auf gesetzliche Vorschriften anzupassen oder klarstellende Formulierungen aufzunehmen, die die Handhabbarkeit der oft schwierigen Detailregelungen in der praktischen Anwendung verbessern. Nach einem ersten Austausch über die Verhandlungsgegenstände haben die Tarifvertragsparteien beschlossen, die Verhandlungen am 18. Februar 2022 fortzusetzen.
Die Tarifverhandlungen über Entgelterhöhungen in der Luftsicherheit starten kontrovers. Die dbb Verhandlungskommission hat beim Auftakt am 24. Januar 2022 in Berlin ihre Forderungen erhoben und begründet. Die Arbeitgeberseite hat dann ein erstes Angebot vorgelegt. Dies hat die dbb Verhandlungskommission jedoch als deutlich zu niedrig abgelehnt. Der dbb Verhandlungsführer Volker Geyer erklärte im Anschluss: „Dass die Arbeitgeberseite den Forderungen der Gewerkschaften freudig zustimmt, war nicht zu erwarten. Das erste Angebot der Arbeitgeber heute hat aber gezeigt, dass uns eine besonders schwierige Entgeltrunde bevorsteht. Wir haben klargestellt, dass das Angebot deutlich nachgebessert werden muss! Die Erhöhungsbeträge sind zu niedrig. Und einige unserer Forderungen finden sich gar nicht wieder: Die bundesweite Angleichung der Entgelte und eine Abschaffung der abgesenkten Entgelte zu Beginn des Arbeitsverhältnisses sind nicht vorgesehen. Unsere Kolleginnen und Kollegen verdienen deutlichere Verbesserungen. Gerade auch in der schwierigen Situation der Pandemie, die von Kurzarbeit und viel Unsicherheit an den Flughäfen geprägt ist. Die Beschäftigten vor Ort stehen geschlossen hinter unseren Forderungen!“ Die Tarifverhandlungen werden am 8. Februar 2022 fortgesetzt.
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