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Die zweite Verhandlungsrunde für den Rettungsdienst zwischen dem dbb und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA) ist kontrovers, aber konstruktiv abgelaufen. Ein zentrales Thema der Verhandlungen am 2. Februar 2024 war die Arbeitszeitverkürzung. Für den dbb steht fest, dass die Arbeitszeit verringert werden muss. Nicht nur, um dauerhaft für Entlastung zu sorgen und den Gesundheitsschutz zu fördern, sondern auch um den Rettungsdienst attraktiver zu gestalten und langfristig Personal zu gewinnen. „Trotz konstruktiver Verhandlungen wurde heute noch kein Durchbruch erzielt“, erklärte Andreas Hemsing, Verhandlungsführer und dbb Vize. „Wir halten an unserer Kernforderung fest, die Wochenarbeitszeit für die Beschäftigten im kommunalen Rettungsdienst zu reduzieren. Sonst kann es keine dringend benötigte Entlastung für die Rettungskräfte geben. In der nächsten Runde erwarten wir, dass die Arbeitgeberseite nachlegt.“ Neben der Arbeitszeitverkürzung lehnt die VKA derzeit auch die Aufwertung der Praxisanleitenden durch eine Funktionszulage ab. Sie argumentiert, dass sich die Verhandlungszusage aus dem TVöD-Abschluss lediglich auf die Arbeitszeit beschränke. Für den dbb hingegen ist es selbstverständlich, dass betriebliche Regelungen zur Arbeitszeit tarifvertragliche Leitplanken benötigen. Es müssen Parameter entwickelt und festgelegt werden, die unter anderem den Gesundheitsschutz aufgreifen.

BBB-Chef Rainer Nachtigall hat am 7. Februar 2024 ein Gespräch mit der Bayerischen Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Ulrike Scharf geführt. Es ging dabei unter anderem um das Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern, in dem auch der BBB Mitglied ist. Außerdem ging es um die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz und um das Bezügeanpassungsgesetz.

 

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