Mecklenburg-Vorpommern

Pakt für innere Sicherheit: Justizvollzugsdienst wird einbezogen

„Entgegen allen bisherigen Verlautbarungen hat sich die Landesregierung dazu durchgerungen, auch den Allgemeinen Vollzugsdienst der Justiz in den Pakt für Innere Sicherheit über den Nachtragshaushalt einzubeziehen. Diese Kehrtwende begrüßen wir im Namen aller Betroffenen“, sagte dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht am 12. Dezember 2018.

Damit reagiere die Landespolitik auf die Forderungen des dbb m-v, die bis in die Koalitionsfraktionen hineingetragen worden waren. Wegen des aus Sicht des dbb m-v fehlenden Differenzierungsgrunds zum Polizeivollzugsdienst erhalten damit nun auch Justizvollzugsbeamte eine Wechselschichtzulage in Höhe von 150 Euro pro Monat. „Dieses motivierende Zeichen sorgt mit Sicherheit für Freude in den Justizvollzugsanstalten des Landes. Nun kommt es darauf an, so schnell wie möglich die Änderung in die Erschwerniszulagenverordnung einzubauen“, so Knecht.

 

 

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