Schleswig-Holstein
Personalratsarbeit soll auch digital möglich sein
Aufgrund der Erfahrungen mit der Personalratsarbeit in Pandemiezeiten sollen Sitzungen auch weiterhin als Videokonferenzen möglich sein. Dieses Anliegen wurde auf den Personalrätekonferenzen des dbb schleswig-holstein für den Landes- und den Kommunalbereich deutlich.
Nach den aktuellen Plänen der Landesregierung lässt eine in verschiedenen Punkten überfällige Reform des Mitbestimmungsgesetzes allerdings noch auf sich warten, das betrifft auch eine Digitalisierungsoffensive. Zunächst soll lediglich die zum Jahresende auslaufende gesetzliche Sonderregelung, nach der Beschlüsse auch in Video- und Telefonkonferenzen gefasst werden können, um zwei Jahre verlängert werden. „Diese Zeit muss aber nun endlich genutzt werden, den Optimierungsbedarf unseres Mitbestimmungsgesetzes konsequent vorzubereiten“, so der dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp am 27. Oktober 2021.
Das für die Dienststellen des Bundes geltende Bundespersonalvertretungsgesetz sei dagegen bereits überarbeitet, wobei unter anderem digitale Aspekte endgültig geregelt wurden. Diese seien aufgrund abweichender Rahmenbedingungen allerdings nicht ohne Weiteres auf das Mitbestimmungsgesetz des Landes übertragbar, hieß es beim dbb Landesbund. So sei etwa das „Vetorecht“ gegen Videokonferenzen von mindestens einem Viertel der Personalrats- beziehungsweise Gruppenmitglieder in kleineren Einheiten nicht praktikabel. Der dbb sh werde hier praxisgerechte Vorschläge entwickeln. Dabei sollen demnach Präsenzsitzungen der Regelfall bleiben, weil dabei der so wichtige direkte Austausch am besten möglich sei.