BDZ fordert Hygieneschutzmaßnahmen

Rückkehr zur Präsenzlehre für die Nachwuchskräfte des mittleren Dienstes

Wie der BDZ am 22. April 2020 erfahren hat, plant die Generalzolldirektion dem Bundesministerium der Finanzen, Referat Z B 5, die Wiederaufnahme der Präsenzlehre im mittleren Zolldienst zum 4. Mai 2020.

Hierzu erklärt die Generalzolldirektion, dass die Präsenzlehre an den Lehrstandorten für die Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung notwendig ist. Dies begründet die Generalzolldirektion u. a. damit, dass der letzte fachtheoretische Unterrichtsblock über ein Jahr zurückliegt.

Der Einstieg in die Präsenzlehre soll ab dem 4. Mai 2020 erfolgen und den Nachwuchskräften kurzfristig bekannt gegeben werden. Um die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen möglichst umfassend einhalten zu können wird der Abschlusslehrgang in zwei Gruppen aufgeteilt. Diese zwei Gruppen sollen in Abständen von zwei Wochen abwechselnd am Präsenzunterricht teilnehmen. Durch das alternierende System soll für alle Nachwuchskräfte dieselbe Unterrichtszeit in Präsenz und in digitaler Form vor der Laufbahnprüfung erreicht werden.

Der BDZ fordert angesichts des anstehenden Übergangs in die Präsenzlehre die Umsetzung erhöhter Hygieneschutzmaßnahmen an den Ausbildungsstandorten des BWZ, die nicht nur auf die Einhaltung von Mindestabständen und die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln abzielen. Dem Infektionsschutz der Risikogruppen kommt dabei eine besondere Beachtung zu.

 

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