• Beteiligungsgespräch Sonderurlaubsverordnung
    V.l.n.r.: Hans-Ulrich Benra (dbb), Ernst G. Walter (DPolG Bundespolizeigewerkschaft), Wolfram Kamm (VBB), Hartwig Schmitt-Königsberg (VBOB)

Sonderurlaub für Bundesbeamte: dbb begrüßt Fortschritt

Im Zuge des Beteiligungsgesprächs zur Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) des Bundes am 15. März 2016 im Bundesinnenministerium in Berlin hat der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand für Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra die Neufassung der Sonderurlaubsregelungen differenziert bewertet.

Ausdrücklich begrüßte Benra, dass als Folge nachdrücklicher Kritik des dbb in einem ersten Entwurf vorgesehene Einschränkungen bei den Sonderurlaubsregelungen für gewerkschaftliche Zwecke weitgehend zurückgenommen wurden. „Wir hatten in Zukunft eine restriktivere Bewilligungspraxis beim Sonderurlaub befürchtet, weil mit der Novelle zunächst beabsichtigt war, den Dienststellen einen weiter gefassten Ermessensspielraum bei der Entscheidung über die Bewilligung von Sonderurlaub zu eröffnen und den Umfang der Beurlaubungsmöglichkeiten faktisch zu halbieren. „Das ist jetzt weitgehend vom Tisch“, sagte der dbb Vize. Benra wies darauf hin, dass in einem Großteil der Fälle die bislang mögliche Gesamtzahl von bis zu zehn Sonderurlaubstagen erhalten bleibt. Zudem bleiben künftig Beurlaubungen für Zwecke der Aus- und Fortbildung, für vereins-, parteipolitische, kirchliche oder gewerkschaftliche Zwecke weitgehend anrechnungsfrei. „In der jetzt vorliegenden Fassung trägt die Regelung der Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements insgesamt mehr als bisher Rechnung“, so Benra.

Ausdrücklich begrüße der dbb die mit der Novellierung der Sonderurlaubsverordnung vorgenommene Neuaufteilung der Sonderurlaubstatbestände, mit der eine deutlich verbesserte Übersichtlichkeit und eine erleichterte Handhabung verbunden sei, sagte Benra. Auch die Übernahme von bisher in Rundschreiben geregelten Sachverhalten in den Verordnungstext erleichtere generell den Umgang mit Sonderurlaubstatbeständen. Mit der bereits angekündigten neu aufgenommenen Bestimmung, dass Beamte im Fall einer akut aufgetretenen Pflege-Notsituation eines nahen Angehörigen Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung für bis zu neun Arbeitstage bekommen können, sei ein weiterer positiver Punkt erreicht: „Das ist ein weiterer dringend notwendiger Beitrag, um zumindest bei kurzfristig auftretenden Pflege-Notsituationen mehr zeitliche Flexibilität für die Beschäftigten und damit insgesamt bessere Rahmenbedingungen für eine Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu schaffen“, lobte der dbb Vize.

 

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