Einigung für öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen

Stöhr: Tragfähiger Kompromiss erreicht – Tarifergebnis jetzt auf Beamte übertragen

Die Einigung im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen ist vom dbb-Verhandlungsführer Frank Stöhr als „Sieg der Vernunft und Gewinn für den öffentlichen Dienst“ bezeichnet worden. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich in der dritten Verhandlungsrunde in der Nacht vom 30. zum 31. März 2012 in Potsdam auf tabellenwirksame Einkommenssteigerungen von insgesamt 6,4 Prozent, bei einer Laufzeit von 24 Monaten, geeinigt.

„Mit diesem Tarifabschluss ist ein echter Interessenausgleich gelungen, der den berechtigten Forderungen der Kolleginnen und Kollegen ebenso Rechnung trägt wie der schwierigen Finanzlage vor allem der Kommunen“, so Stöhr. „Die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen halten damit Anschluss an die allgemeine Lohnentwicklung. Alles andere wäre nicht nur ungerecht und unsozial gewesen, sondern mit Blick auf die Zukunft des öffentlichen Dienstes auch vollkommen unvertretbar. Schließlich sorgt der öffentliche Dienst tagtäglich für ein starkes Land, in dem Gesundheit, Bildung und Sicherheit keine Luxusgüter sind. Dafür sind faire Löhne nur angemessen“, sagte Stöhr.

Zudem berücksichtige die Tarifeinigung auch die demographische Herausforderung. Stöhr: „Angesichts von mehr als 700.000 Beschäftigten, die in den nächsten Jahren altersbedingt aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, sind die deutlich verbesserten Einkommens- und Übernahmeregelungen für die Auszubildenden ein wichtiger Katalysator für die Nachwuchsgewinnung.“

Stöhr, Zweiter Vorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion, forderte, nun, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die rund 360.000 Beamtinnen und Beamten des Bundes zu übertragen: „Erst mit der Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten kommt diese Einkommensrunde zu einem gerechten Abschluss“, machte Stöhr deutlich.

 

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