Symposium: „Tarifpluralität in der Praxis des Öffentlichen Dienstes“

Mit seiner Entscheidung zum so genannten „Grundsatz der Tarifeinheit“ hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) für Aufsehen in Wissenschaft, Politik und der gewerkschaftlichen Praxis gesorgt. Wie nun darauf zu reagieren ist, ist Gegenstand kontroverser Diskussionen. Trotz der Eindeutigen Aussage des BAG und der überzeugenden Begründung für die neue Rechtsprechung, gibt es nicht wenige, die den „Grundsatz der Tarifeinheit erhalten wollen. Einen gewichtigen Beitrag zu der laufenden Diskussion wollen wir mit unserem Symposium „Tarifpluralität in der Praxis des Öffentlichen Dienstes“ am 5. November 2010 ab 10:30 Uhr im Hotel Hilton am Gendarmenmarkt in Berlin beitragen.

Ruf nach (Grund)Gesetzänderung

Die Forderungen reichen von einer entsprechenden Regelung im Tarifvertragsgesetz bis zu einer Änderung des Grundgesetzes. Die Befürworter der (grund) gesetzlichen Änderungen wiederholen gebetsmühlenartig das gleiche Argument: die „Englischen Verhältnisse“ Es würden „Kaskaden-Streiks“, Zersplitterung der Tariflandschaft und die Entsolidarisierung der Beschäftigten drohen. Deshalb sehen alle Vorschläge vor, dass auch das Streikrecht beschnitten werden soll.

Konkrete Auswirkungen auf den Öffentlichen Dienst

Der dbb beamtenbund und tarifunion will mit dem Symposium seinen Beitrag für mehr Sachlichkeit leisten. Im Mittelpunkt der Veranstaltung soll die Frage nach den konkreten Auswirkungen für den Öffentlichen Dienst stehen, wenn die geforderten (grund)gesetzlichen Änderungen zustande kämen. Gerade die besonderen Konstellationen im Öffentlichen Dienst fanden im bisherigen Diskurs zu wenig bis gar keine Berücksichtigung. Zu den zahlreichen Fragen werden uns ausgewiesene Experten zur Verfügung stehen.

Programmablauf

Den inhaltlichen Teil der Veranstaltung wird Herr Prof. Dr. Reichold von der Uni Tübingen mit einem Vortrag eröffnen. Darin wird die neue Rechtslage und Initiative des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände unter besonderer Beachtung der Situation im Öffentlichen Dient bewertet werden. Im Anschluss daran werden mit Herrn Minister Hartmut Möllring, Vorsitzender der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und Herrn Claus Weselsky, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), zwei langjährig verantwortliche Praktiker ihre Erfahrungen mit der Tarifpluralität im Öffentlichen Dienst darstellen.

Den Abschluss der Veranstaltung am Nachmittag bildet eine Podiumsdiskussion. Dort können wir neben Herrn Minister Möllring auch Herrn Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer und Ehrenvorsitzender des Marburger Bundes, Herrn Prof. Dr. Richard Giesen vom Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht aus München und Herrn Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion begrüßen. Zwischen den einzelnen Veranstaltungsblöcken soll auch das Publikum die Möglichkeit haben, mit eigenen Anmerkungen und Fragen zu einer regen Diskussion beizutragen.

Bedarf es einer gesetzlichen Regelung?

Dabei muss auch die Frage erörtert werden, ob es überhaupt einer gesetzlichen Regelung bedarf? Kann der Gesetzgeber die Tarifeinheit normieren, ohne das Grundrecht der Tarifautonomie von Gewerkschaften und ihrer Mitglieder zu verletzen? Drohen wirklich die vielbeschworenen „Englischen Verhältnisse? Gerade für Regelungen im sensiblen Bereich der Tarifautonomie muss der Satz von Charles de Montesquieu mehr denn je gelten: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“

Wir sind sicher, dass wir zahlreiche Gäste bei dem Symposium „Tarifpluralität in der Praxis des Öffentlichen Dienstes“ am 5. November 2010 ab 10:30 Uhr im Hotel Hilton am Gendarmenmarkt in Berlin begrüßen können.

 

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