Rechtssicherheit für die Versicherten

Tarifabschluss zur Zusatzversorgung

Am 30. Mai 2011 hat die dbb tarifunion mit dem Bund, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in den Tarifverhandlungen zum Thema Zusatzversorgung einen Abschluss erzielt.

Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand die rechtssichere Umsetzung der Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der Berechnung der so genannten Startgutschriften, also der Anwartschaften, die den Beschäftigten im Rahmen der Umstellung des Systems der Zusatzversorgung von der Gesamtversorgung auf das Punktemodell zum 31. Dezember 2001 gutgeschrieben wurden. Gewerkschaften und Arbeitgeber haben nun Verbesserungen bei den Startgutschriften rentenferner Beschäftigter mit langen Vorzeiten vereinbart und sich auf weitere Anpassungen in den Tarifverträgen zur Zusatzversorgung verständigt.

 

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