Urlaubsabgeltungsanspruch auch für Beamte

Beamte haben nach den Maßgaben der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) einen Anspruch auf Abgeltung des unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaubs, den sie krankheitsbedingt bis zum Eintritt in den Ruhestand nicht mehr nehmen konnten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 31. Januar 2013 entschieden und zugleich die Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieses Anspruchs konkretisiert.

 

zurück
Einkommenstabellen

Einkommenstabellen

Top-News vom dbb

Beamtinnen und Beamte des Bundes Besoldung: Bundesregierung muss sich an Recht und Gesetz halten

dbb Podcast „DienstTag“ – Folge 31: Der Zugbegleiter „Wir sitzen doch alle im selben Boot ... also im selben Zug“

Datenerhebung im Bildungssystem Ein Test macht noch keine Förderung