Urlaubsabgeltungsanspruch auch für Beamte
Beamte haben nach den Maßgaben der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) einen Anspruch auf Abgeltung des unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaubs, den sie krankheitsbedingt bis zum Eintritt in den Ruhestand nicht mehr nehmen konnten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 31. Januar 2013 entschieden und zugleich die Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieses Anspruchs konkretisiert.