Verwendungszulage: BDZ will zeitnahe Auszahlung

Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) hat am 1. Dezember 2017 eine zeitnahe Nachzahlung der Verwendungszulage (Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes) für die Beschäftigten in den Besoldungsgruppen A11 und A12 gefordert.

Die Verwendungszulage wurde Ende 2015 abgeschafft. Noch offene Ansprüche der Beschäftigten sollten nach den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vollumfänglich geprüft, einmalig für alle Anspruchsberechtigten rückwirkend zum 1. Januar 2012 zentral berechnet und bis Ende 2016 ausgezahlt werden – allerdings erst, wenn alle Bescheide innerhalb einer Besoldungsgruppe bestandskräftig geworden sind.

Dies sei auch geschehen, teilte der BDZ mit – mit Ausnahme der Besoldungsgruppen A11 und A12, in denen sich die meisten Anspruchsberechtigten befinden. Dabei seien dem Vernehmen nach nur noch einige wenige Fälle offen, in denen Klagen beziehungsweise Widersprüche anhängig sind. Im Hinblick auf diese nur noch geringe Zahl offener Verfahren und das bereits weit überschrittene Zahlungsziel solle die Generealzolldirektion die bisherige Verfahrensweise, die Bestandskraft sämtlicher Bescheide innerhalb einer Besoldungsgruppe abzuwarten, im Sinne der betroffenen Beschäftigten aufgeben und die Auszahlung durch die jeweils zuständigen Besoldungsstellen noch in diesem Jahr vornehmen lassen.

 

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