Gespräch mit Staatsministerin Widmann-Mauz

Vielfalt im öffentlichen Dienst stärker fördern

Der öffentliche Dienst soll künftig diverser werden. Das wurde bei einem Treffen der Chefin der dbb frauen, Milanie Kreutz, mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Annette Widmann-Mauz, deutlich.

Sowohl Kreutz als auch die Staatsministerin wollen sich stärker für das Thema Vielfalt im öffentlichen Dienst engagieren, damit der öffentliche Dienst in Zukunft die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegelt. „Einigkeit in Vielfalt ist der Schlüssel zum Erfolg“, betonte Kreutz.

„Wir müssen Beschäftigte und Führungskräfte für interkulturelle Vielfalt sensibilisieren“, führte Staatsministerin Widmann-Mauz aus. Die Vielfalt in der Bundesverwaltung könne durch positive Maßnahmen und geeignete Personalauswahlverfahren gezielt gefördert werden, z.B. durch „blinde“ Bewerbungsverfahren, aber auch durch Fortbildungen und interkulturelles Training. 

Die Vorsitzende der dbb frauen unterstrich, dass Diversity Management und Frauenförderung nicht im Wettbewerb zueinander stünden und dass beide Konzepte elementare Bestandteile einer umfassenden Organisations- und Personalpolitik seien, die unabhängig voneinander verfolgt werden müssten. „Wir dürfen die unterschiedlichen Formen von Vielfalt - etwa Gender, Abstammung, Alter - nicht gegeneinander ausspielen“, so Kreutz. „Wenn wir dem Nachwuchs- und Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst entgegentreten wollen, benötigen wir ohnehin die Besten aller Gruppen.“ Um in diesem Themenfeld auch weiterhin die Expertise der dbb frauen einzubinden, soll Kreutz laut Staatsministerin beim Nationalen Aktionsplan Integration künftig in den Expertinnenrat aufgenommen werden.

Darüber hinaus wurde über die Reform des Führungspositionengesetzes eingehend diskutiert. Widmann-Mauz bekräftigte, dass der vorliegende Entwurf nicht auf Eis liege, sondern zurzeit intensiv diskutiert und optimiert werde. Als Beispiel nannte sie, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts stärker berücksichtigt werden sollen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs war ein gendergerechtes Steuerrecht, dem man etwa durch eine sich abzeichnende Reform des Lohnsteuerverfahrens näher kommen könnte.

 

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