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Frauenförderung im öffentlichen Dienst

Wildfeuer: „Wir brauchen eine verbindliche Quote und Transparenzrichtlinien“

Die dbb bundesfrauenvertretung hat das von Bundesjustizministerin Katarina Barley angekündigte Gesetzesvorhaben begrüßt, das die gleichberechtigte Besetzung von Leitungsfunktionen mit Frauen und Männern im öffentlichen Dienst regeln soll.

„Nur mit einer verbindlichen gesetzlichen Regelung kann die Bundesregierung das Ziel, Leitungsfunktionen im öffentlichen Dienst bis zum Jahr 2025 zur Hälfte mit Frauen und Männern zu besetzen, erreichen. Dazu gehört neben der Einführung einer verpflichtenden Quotenregelung auch eine Transparenzrichtlinie, die Schwachstellen im Beförderungswesen in den unterschiedlichen Bereichen der öffentlichen Verwaltung aufzeigt“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 16. Oktober 2018 deutlich.

Um mehr Transparenz in die Beurteilungs- und Beförderungsverfahren zu bringen, müssten laut dbb bundesfrauenvertretung vergleichbare und verpflichtende Beurteilungsstatistiken eingeführt werden, die nach Arbeitszeit und Geschlecht differenzieren. „Diese müssen problemorientiert und statistisch ausgewertet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Führungskräfte, die unter Beachtung des Leistungsgrundsatzes keine Frauenförderung betreiben, können so identifiziert und sanktioniert werden. Darüber hinaus müssen die Beurteilungskriterien, nach denen die Leistung der Beschäftigten bewertet wird, auf diskriminierende Wirkungen überprüft und entsprechend überarbeitet werden“, so Wildfeuer.

 

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