Schleswig-Holstein

Landtag beschließt Besoldungsstrukturreform

Der Landtag hat das Gesetz zur Besoldungsstrukturreform beschlossen. Die Besoldung steigt demnach zusätzlich zu den regulären Anpassungen in zwei Schritten: zum 1. Juni 2021 um 0,4 Prozent und zum 1. Juni 2022 um weitere 0,6 Prozent. Die zusätzliche lineare Steigerung um 1 Prozent wirkt sich ohne Abstriche auch auf die Versorgung aus.

Um Nachwuchskräfte besser gewinnen zu können, wird die Besoldung in den Einstiegsstufen aller Besoldungsgruppen zusätzlich angehoben: die erste Stufe um 4 Prozent, die zweite Stufe um 3 Prozent, die dritte Stufe um 2 Prozent und die vierte Stufe um 1 Prozent. Die Umsetzung erfolgt auch hier in zwei Schritten jeweils zum 1. Januar in den Jahren 2021 und 2024.

Beförderungen sind künftig bereits mit Ablauf der Probezeit möglich, da die ergänzende Mindestwartezeit ersatzlos gestrichen wird. Sonstige Geldzuwendungen oder Sachleistungen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität oder zur Gesundheitsförderung werden ermöglicht, ebenso die Entgeltumwandlung für Dienstfahrräder. Das Gesetz beinhaltet weitere neue Regelungen, die zum Beispiel die begrenzte Dienstfähigkeit, die Besoldungsgruppen (Streichung A2 bis A4), den Familienzuschlag, die Einführung eines Altersgeldes und das Beihilferecht betreffen.

Der dbb schleswig-holstein urteilte am 28. August 2020, dass mit dem Gesetz nach einer langen Phase mit Aktionen und Diskussionen auf allen politischen Ebenen viele, jedoch nicht alle Ziele erreichten werden konnten. So sei beispielsweise die Kürzung des Weihnachtsgeldes nicht noch vollständig ausgeglichen worden.

 

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